Zoll

Einfuhr

Fremdwährung kann frei ein und ausgeführt werden.
Die Einfuhr von Kroatischer Währung ist bis 2000 Kuna erlaubt
Wertvolle persönliche Gegenstände müssen an der Grenze angemeldet werden.
Folgende Dinge können zollfrei eingeführt werden: -200 Zigaretten(oder 50 Zigarren oder 250g Tabak)
-1l Spirtuosen
-2l Wein
-50 ml Parfüm
-500 g Tee
-500 g Kaffee
Der Wert der Waren darf 300 Kuna pro Person nicht überschreiten

Mehrwertsteuerrückerstattung

Für in Kroatien gekaufte Waren kann die Mehrwertsteuer zurückerstattet werden,wenn die einzelne Rechnung höher als 500 Kuna beträgt.
Beim Kauf der Ware ist dafür das Formular PDV-P zu verlangen,welches vom Verkäufer ausgefüllt werden muss.
Bei der Ausreise müssen die Rechnungen vom Zollamt beglaubigt werden.
Die Mehrwertsteuer kann bis 6 Monate nach dem Kauf erstattet werden.
Entweder persönlich oder schriftlich, dann mit Angabe der eigenen Kontonummer auf die das Geld eingezahlt werden soll,beim Verkäufer.